Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

 

Der Tonnenhof wird weiterhin als kommunale Einrichtung des Landkreises Wittmund betrieben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Kosten für einen anderen geeigneten Standort der Einrichtung Tonnenhof zu ermitteln, gegebenenfalls Verhandlungen mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer aufzunehmen, um eine Entscheidung bezüglich des Standorts treffen zu können.