Sitzung: 13.06.2018 Haushaltsausschuss
Beschluss: Beschlussempfehlung
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 0061/2018
Die Wertgrenze nach § 12 Abs. 1 KomHKVO wird auf 500.000,00 EUR festgesetzt.
Sitzung: 13.06.2018 Haushaltsausschuss
Beschluss: Beschlussempfehlung
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 0061/2018
Die Wertgrenze nach § 12 Abs. 1 KomHKVO wird auf 500.000,00 EUR festgesetzt.