Beschluss: Beschlussempfehlung

Abstimmung: Ja: 16

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Wittmund übernimmt ab dem 01.05.2018 die Kosten für die Unterbringung der Medizin-Studierenden, die während eines Praktikums in einer Lehrpraxis im Landkreis Wittmund anfallen, in Höhe der tatsächlichen Kosten, max. bis 40,00 EUR pro Übernachtung, unter Abzug Förderungen Dritter.  Des Weiteren wird eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 100,00 EUR gewährt. Für Studierende im Praktischen Jahr zahlt der Landkreis Unterbringungskosten in Höhe der tatsächlichen Kosten, max. bis 1.000,00 EUR im Jahr, unter Abzug Förderungen Dritter. Nicht berücksichtigt werden evtl. anfallende Aufwendungen für Verpflegung.