Sitzung: 18.04.2018 Schulausschuss
Beschluss: Beschlussempfehlung
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 0035/2018
Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Wittmund
übernimmt ab dem 01.05.2018 die Kosten für die Unterbringung der
Medizin-Studierenden, die während eines Praktikums in einer Lehrpraxis im
Landkreis Wittmund anfallen, in Höhe der tatsächlichen Kosten, max. bis 40,00
EUR pro Übernachtung, unter Abzug Förderungen Dritter. Des Weiteren wird eine Fahrtkostenpauschale
in Höhe von 100,00 EUR gewährt. Für Studierende im Praktischen Jahr zahlt der
Landkreis Unterbringungskosten in Höhe der tatsächlichen Kosten, max. bis
1.000,00 EUR im Jahr, unter Abzug Förderungen Dritter. Nicht berücksichtigt
werden evtl. anfallende Aufwendungen für Verpflegung.