Der Landkreis Wittmund erlässt als zuständige Behörde und Aufgabenträger
für den öffentlichen Personennahverkehr die anliegende Richtlinie über die
Anwendung und Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Pflichten aus der Anwendung des
Gemeinschaftstarifs des Verkehrsverbundes Ems-Jade.
Der Landrat wird ermächtigt, den neu entwickelten Referenztarif nach Prüfung durch das Fachbüro Conmobility Managementberater GmbH & Co. KG als Abrechnungsgrundlage festzulegen.