Beschluss: Beschlussempfehlung

Dem Kreisausschuss wird einstimmig empfohlen zu beschließen:

Der Fortführung der Jugendwerkstatt und der erforderlichen 10%igen Kofinanzierung der Jugendwerkstatt aus Mitteln der Jugendhilfe, maximal 18.340,00 € jährlich,  wird unter dem Vorbehalt der Förderung durch das Land Niedersachsen und des Europäischen Sozialfonds für die Förderperiode vom 01.04.2018 bis zum 31.12.2020 zugestimmt.

Die nicht durch Zuwendungen und Erträge gedeckten Ausgaben der Jugendwerkstatt werden wie bisher vom Landkreis im Rahmen eines Defizitausgleichs übernommen.

Entsprechende Haushaltsmittel sind in den jeweiligen Haushaltsjahren bereitzustellen.