Dem Kreisausschuss wird einstimmig empfohlen zu beschließen:
Der Fortführung der
Jugendwerkstatt und der erforderlichen 10%igen Kofinanzierung der
Jugendwerkstatt aus Mitteln der Jugendhilfe, maximal 18.340,00 € jährlich, wird unter dem Vorbehalt der Förderung durch
das Land Niedersachsen und des Europäischen Sozialfonds für die Förderperiode
vom 01.04.2018 bis zum 31.12.2020 zugestimmt.
Die nicht durch Zuwendungen und
Erträge gedeckten Ausgaben der Jugendwerkstatt werden wie bisher vom Landkreis
im Rahmen eines Defizitausgleichs übernommen.
Entsprechende Haushaltsmittel sind in den jeweiligen
Haushaltsjahren bereitzustellen.