Beschluss: Beschlussempfehlung

Abstimmung: Ja: 11

a) Die am 10.09.2002 beschlossene Prioritätenliste für Radwegebaumaßnahmen an Kreis­straßen wird nicht geändert.

 

b) Der Landkreis Wittmund übernimmt auf Antrag die Unterhaltungs-/Verkehrssiche­rungspflicht und, wenn dies möglich ist, das Eigentum an neu gebauten Radwegen entlang von Kreisstraßen, wenn eine oder mehrere Gemeinden oder andere Maßnahmenträger

- die Planung für den Radweg durchführt/durchführen

- die Grundstücksverhandlungen führen und den Grunderwerb durchführen

- die Ausschreibung des Radwegebaus, nach Abstimmung mit dem Landkreis, ver-
  anlassen und

- der Bau nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) ausgeführt wird

- die Kosten der Baumaßnahme tragen

- in Eigenverantwortung Fremd- bzw. Zuschuss-Mittel einwerben.

Der Bau der Radwege, insbesondere das Einwerben von Fördermitteln, darf nicht zu Lasten der Baumaßnahmen der Radwegeprioritätenliste des Landkreises gehen. Auf die Einwer­bung von GVFG-Mitteln muss verzichtet werden, sofern diese ggf. Einfluss auf die Bezuschus­sung der auf der Prioritätenliste des Landkreises stehenden Radwege­maßnahmen haben könnte.

 

c) Der Landkreis beteiligt sich auf Antrag mit bis zu 30 % der Bau- und Grund­erwerbs­kosten sowie der Planungs- und Nebenkosten an den Radwegebaumaßnahmen Dritter. Ein angemessener Eigenanteil an den Kosten der Radwegebaumaßnahme durch die Antragsteller wird vorausgesetzt. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Entscheidung obliegt dem Kreisausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

 

d) Der Kreis übernimmt auf Antrag auch von den Gemeinden die Unterhaltungs-/Verkehrssicherungspflicht und, wenn möglich, das Eigentum an den Radwegen, die nach den unter Punkt b.) genannten Kriterien Radwege bereits gebaut haben.