Sitzung: 19.10.2017 Haushaltsausschuss
Beschluss: Beschlussempfehlung
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 0093/2017
Entsprechend
dem Vorschlag der NLStBV Aurich wird die Prioritätenliste für Sanierungsmaßnahmen
an Kreisstraßen wie folgt fortgeschrieben:
Priorität |
Straße |
Streckenabschnitt |
Ortsbezeichnung |
1 |
K 7 |
km 0,000 bis km 4,004 |
Esens – Ostbense (L 5) |
2 |
K 44* |
km 0,000 bis km 5,150 |
Gründeich - Holtgast |
3 |
K 36 |
km 0,000 bis km 2,705 |
Horsten (B 436) – Kreisgrenze FRI |
4 |
K 5 |
km 0,000 bis km 3,257 |
Negenmeerten – Ostochtersum (L 6) |
5 |
K 4** |
km 0,000 bis km 5,351 |
Kreisgrenze Aurich - Einmündung K 53 |
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*sofern die Strecke nicht mehr verstärkt für den Ausbau des Windparks Utgast genutzt werden muss |
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**für
diesen Abschnitt kommt evtl. eine Landesförderung in Betracht |
Der
Zeitrahmen für die Durchführung der o. a. Maßnahmen bestimmt sich nach der
jährlichen Haushaltslage des Landkreises. Maßnahmen, für die das Land Fördermittel
in Aussicht stellt, werden vorgezogen. Sollten keine Fördermittel für die evtl.
förderfähige Maßnahme in Aussicht gestellt werden, ist eine kostengünstigere
Ausbauvariante bei Einhaltung der Priorität zu erarbeiten.
Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten
ist jährlich ein gesondertes Budget für Profilierungs- und Splittzugarbeiten an
Kreisstraßen bereitzustellen. Das Budget sollte mindestens 500.000 € jährlich
betragen. Die Mittel sind wirtschaftlich entsprechend dem Grad der
Straßenschäden einzusetzen.
Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten ist jährlich ein gesondertes Budget für Sanierungs- und Profilierungsarbeiten an Kreisstraßen-Radwegen bereitzustellen. Das Budget sollte mindestens 100.000 € jährlich betragen. Die Mittel sind wirtschaftlich entsprechend dem Grad der Straßenschäden einzusetzen. Radwege-Sanierungen, die mit einer Kreisstraßen-Sanierung entsprechend der vorgenannten Prioritätenliste zeitlich zusammenfallen, sind gemeinsam umzusetzen.
Zusätzlich sind Mittel für die Sanierung der Ortsdurchfahrt Burhafe im Zuge der K 16 von der L 10 bis zum Bahnübergang im Haushalt 2018 einzuplanen.