Beschluss: einstimmig beschlossen

Gemäß § 9 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages „Krankenhaus Wittmund gGmbH“ werden die Mitglieder des Kreistages des Landkreises Wittmund in der Zusammensetzung ab Beginn der Wahlperiode am 01.11.2016 (siehe anliegende Namensliste) als Vertreter des Landkreises Wittmund in der Gesellschafterversammlung der Krankenhaus Wittmund gGmbH benannt.