Beschluss: einstimmig beschlossen

1.       Abweichend von dem Verkehrswertgutachten vom 12.06.2015 werden die Gebäude in der Liegenschaft Hohehahn zu einem Preis von 20.000 € an Herrn P. mit einer umweltpädagogischen Zweckbindung verkauft. 

2.       Für die Instandhaltung der Gebäude, Abdeckung der Betriebskosten etc. erhält der Förderverein ab dem 01.01.2018, verteilt auf 4 Jahre bis 2021, jeweils 50.000 € als Zuschuss ausgezahlt. Zur Aufrechterhaltung des Betriebes wird ab 01.09.2017 ein anteiliger Zuschuss von max. 17.000 EUR gezahlt. Weitere Mittel werden nicht zur Verfügung gestellt. Der Zuschussbetrag ist zweckgebunden zu verwenden. Die Mittel sind in den Haushalt einzuplanen. Entsprechende Vereinbarungen sind mit dem Förderverein zu schließen.

3.       Für das Jahr 2017 wird der Zuschussbetrag im Rahmen einer außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 17.000 € bereitgestellt. Die Deckung ist durch Einsparungen bei den Bewirtschaftungskosten für die kreiseigenen Liegenschaften gegeben.

4.       Der Landkreis übernimmt die Trägerschaft sowie die Kosten für die im Kreisnaturschutzhof eingerichtete Stelle „Freiwilliges Ökologisches Jahr“ für ein Jahr.