Das anliegende Personalentwicklungskonzept wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die aufgezeigten Maßnahmen in die Wege zu leiten.
Das anliegende Personalentwicklungskonzept wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die aufgezeigten Maßnahmen in die Wege zu leiten.