Sitzung: 21.06.2017 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 3
Vorlage: 0046/2017
Die Satzung über die Gewährung von Aufwands-, Fahrtkosten-,
Verdienstausfallentschädigung und Sitzungsgeldern an die Kreistagsabgeordneten
des Landkreises Wittmund und die nicht dem Kreistag angehörenden
Ausschussmitglieder wird in der anliegenden Fassung beschlossen. Sie tritt
rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft, die Regelungen zu § 3 Abs. 2 erst zum
01.02.2017; bis dahin gelten die diesbezüglichen Bestimmungen der
Satzungsfassung vom 19.12 2013 weiter.
Den hierdurch entstehenden Mehrausgaben wird zugestimmt.