Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 3

Die Satzung über die Gewährung von Aufwands-, Fahrtkosten-, Verdienstausfallentschädigung und Sitzungsgeldern an die Kreistagsabgeordneten des Landkreises Wittmund und die nicht dem Kreistag angehörenden Ausschussmitglieder wird in der anliegenden Fassung beschlossen. Sie tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft, die Regelungen zu § 3 Abs. 2 erst zum 01.02.2017; bis dahin gelten die diesbezüglichen Bestimmungen der Satzungsfassung vom 19.12 2013 weiter.

Den hierdurch entstehenden Mehrausgaben wird zugestimmt.