Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Kreistag erlässt folgende Resolution zum Bleiberecht für langjährig hier lebende geduldete Menschen und Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung:


Der Kreistag des Landkreises Wittmund spricht sich wie auch beide großen Kirchen und deren Wohlfahrtsverbände Diakonie und Caritas sowie viele andere Organisationen und Initiativen für ein fortlaufendes Bleiberecht der Begünstigten der Altfallregelung von 2007 (verlängert 2009) aus.


Von der Resolution sollen langjährig geduldete Ausländer und Ausländer im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung profitieren. Der betroffene Personenkreis soll während seines bisherigen Aufenthalts im Bundesgebiet bereits gezeigt haben, dass er sich sprachlich und sozial integriert hat und die Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik anerkennt.


Die Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung müssen so korrigiert werden, dass sie der wirtschaftlichen Gesamtsituation Rechnung tragen. Bei älteren, kranken bzw. erwerbsunfähigen Personen müssen darüber hinaus humanitäre Aspekte ausschlaggebend sein.


Angesichts der Tatsache, dass trotz Bleiberechtsregelung erneut ca. 53.000 Menschen bereits seit mehr als sechs Jahren lediglich geduldet unter uns leben, appelliert der Kreistag des Landkreises Wittmund an die Landes- und Bundesregierung sowie an alle politischen Verantwortlichen im Bundestag und im niedersächsischen Landtag, sich für eine qualifizierte und vor allem stichtagsfreie gesetzliche Altfallregelung einzusetzen.