Beschluss: Beschlussempfehlung

Abstimmung: Ja: 11

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die eingegangenen Vorschläge zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Wittmund auf ihre Umsetzbarkeit und ihre finanziellen Auswirkungen zu prüfen. Sollte hierfür eine externe Unterstützung notwendig werden, wird einer Beauftragung zugestimmt. Die anfallenden Kosten sind aus den nach § 7 b NNVG zur Verfügung stehenden Mitteln zu bestreiten.