Beschluss: einstimmig beschlossen

Als Höchstgrenze für eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Vertretung des Landkreises Wittmund in den unter § 138 Abs. 7 NKomVG fallenden Unternehmen und Einrichtungen wird eine Brutto-Jahresgesamtvergütung von 6.200,00 Euro festgesetzt.