Beschluss: Beschlussempfehlung

Abstimmung: Ja: 11

 

 

1.              Das dienstliche Interesse an der Ausübung von Nebentätigkeiten und ehrenamtlichen Tätigkeiten des Landrates wird grundsätzlich anerkannt.

2.              Die Inanspruchnahme  von Personal, Einrichtungen und Material im Zusammenhang mit der Ausübung von Nebentätigkeiten und ehrenamtlichen Tätigkeiten des Landrates wird genehmigt.

3.                  Auf die Erhebung eines Nutzungsentgeltes für die Inanspruchnahme von Personal, Einrichtungen und Material im Zusammenhang mit der Ausübung von Nebentätigkeiten und ehrenamtlichen Tätigkeiten des Landrates wird verzichtet.