Sitzung: 20.02.2017 Haushaltsausschuss
Beschluss: Beschlussempfehlung
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 0013/2017
Als Höchstgrenze für eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Vertretung des Landkreises Wittmund in den unter § 138 Abs. 7 NKomVG fallenden Unternehmen und Einrichtungen wird eine Brutto-Jahresgesamtvergütung von 6.200,00 Euro festgesetzt.