Beschluss: Beschlussempfehlung

Abstimmung: Ja: 11

 

 

1.     Die Verwaltung wird beauftragt, die Gewährung von Leistungsprämien und -zulagen nach § 53 Abs. 7 NBesG in der laufenden Zielvereinbarungsperiode 2016/2017 ab dem 01.04.2017 für die Beamtinnen und Beamten der Besoldungsordnung A einzuführen.

 

2.    Die Höhe des Budgets für die Leistungsprämien und -zulagen wird auf 2 % der monatlichen Grundbesoldung des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich fallenden Beamtinnen und Beamte (Beamte der Besoldungsordnung A) festgelegt. Der Vomhundertsatz wird der Entwicklung des Leistungsentgeltes für Tarifbeschäftigte angepasst.