Sitzung: 20.02.2017 Haushaltsausschuss
Beschluss: Beschlussempfehlung
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 0007/2017
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Gewährung
von Leistungsprämien und -zulagen nach § 53 Abs. 7 NBesG in der laufenden
Zielvereinbarungsperiode 2016/2017 ab dem 01.04.2017 für die Beamtinnen und
Beamten der Besoldungsordnung A einzuführen.
2.
Die
Höhe des Budgets für die Leistungsprämien und -zulagen wird auf 2 % der
monatlichen Grundbesoldung des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich
fallenden Beamtinnen und Beamte (Beamte der Besoldungsordnung A) festgelegt.
Der Vomhundertsatz wird der Entwicklung des Leistungsentgeltes für
Tarifbeschäftigte angepasst.