Der Landkreis Wittmund erlässt als zuständige Behörde und Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr in seinem Gebiet die anliegende  Richtlinie über die Anwendung und Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Pflichten aus der Anwendung des Gemeinschaftstarifs des Verkehrsverbundes Ems-Jade. Die Richtlinie tritt zum 01.01.2017 in Kraft.