1) Einstimmig wird Herr Harald Dirks als
Kreisjägermeister für die Legislaturperiode 2016 bis 2021 gewählt.
2) Dem Kreisjägermeister werden einstimmig folgende
Aufgaben der Jagdbehörde
übertragen:
1. Festlegung von Jägernotwegen,
2. Überwachung der Hundehaltung der Revierinhaber,
3. Anerkennung von Hegegemeinschaften,
4. Erteilung
von Erlaubnissen für bestimmte Jagdbezirke Rot- und Damwild zur
Nachtzeit zu schießen,
5.
Erlaubniserteilung an Körperbehinderte, von Kraftfahrzeugen aus auf Wild zu
schießen,
6. Entgegennahme, Festsetzung und Durchführung der Abschusspläne,
7. Entgegennahme und Zusammenfassung der Abschusslisten,
8. Änderung der Schonzeiten im Einzelfall,
9. Maßnahmen bezüglich Fütterung von Wild,
10. Entgegennahme von Wildseuchen-Anzeigen und Bekämpfungsmaßnahmen.