Beschluss: einstimmig beschlossen

Der beigefügte öffentliche Betrauungsakt des Landkreises Wittmund wird beschlossen. Der Kreistag betraut die Krankenhaus Wittmund gGmbH mit  der  Erbringung  von  Dienstleistungen,  die  von  allgemeinem wirtschaftlichem Interesse sind, im Wege  eines öffentlichen Auftrags (Betrauungsakt).

 

Die besonderen Inhalte und Kriterien für kommunale Ausgleichszahlungen an Unternehmen mit Gemeinwohlverpflichtungen - entwickelt aus dem "Almunia-Paket" - sind künftig bei der Gewährung von Investitions-,  und Betriebskostenzuschüsse, insbesondere bei Zuweisungen zur Verlustabdeckung, an die Krankenhaus Wittmund gGmbH zu beachten.

 

Ferner wird beschlossen, dass öffentliche ( kommunale ) Mittel nach EU-Wettbewerbsrecht nur in dem Umfang an die Krankenhaus Wittmund gGmbH fließen dürfen, wie die Gemeinwohlverpflichtung des Landkreises Wittmund ( Betrauungsakt ) infolge des öffentlichen Auftrages reicht.

 

Der Betrauungsakt gilt ab dem Zeitpunkt der Beschlussfassung.