Nachtrag: 07.06.2016 Nummer 30

Gremium: Jugendhilfeausschuss,

Beschluss: Beschlussempfehlung

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0


Dem Kreisausschuss und dem Kreistag wird einstimmig empfohlen zu beschließen:


Die Jugendförderrichtlinien des Landkreises Wittmund werden in der anliegenden Fassung beschlossen und treten zum 01.01.2017 in Kraft und setzen die bisherigen Jugendförder-richtlinien außer Kraft. Im Rahmen der Neufassung der Jugendförderrichtlinien wird die Kostenhöchstgrenze für die sozialpädagogische Freizeit von 9.000,00 € auf 12.000,00 € erhöht.