Der Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplans in der vorliegenden Form wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen die Bedarfszahlen jährlich fortzuschreiben und darauf hinzuwirken, dass ein bedarfsgerechtes Platzangebot in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege zur Verfügung steht.