Die Jugendförderrichtlinien des Landkreises Wittmund werden in der anliegenden Fassung beschlossen und treten zum 01.01.2017 in Kraft und setzen die bisherigen Jugendförderrichtlinien außer Kraft. Im Rahmen der Neufassung der Jugendförderrichtlinien wird die Kostenhöchstgrenze für die sozialpädagogische Freizeit von 9.000,00 € auf 12.000,00 € erhöht.