1) Der Jahresabschluss des Landkreises Wittmund zum 31.12.2011 wird in der vom RPA am 09.05.2016 testierten Fassung mit einer Bilanzsumme von 130.459.315,63 € und einem Jahresüberschuss von 3.948.236,76 € festgestellt.


2) Dem Landrat wird gem. § 129 Abs. 1 S. 3 HS. 2 NKomVG uneingeschränkt Entlastung erteilt.


3) Der Überschuss für das Haushaltsjahr 2011 in Höhe von 3.948.236,76 € wird nach Art. 6 Abs. 9 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechtes und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften vom 15.11.2005 mit dem bestehenden Sollfehlbetrag aus dem kameralen Abschluss des Haushaltsjahres 2010 in Höhe von -8.032.498,88 € verrechnet.