Zum Erlass der Verordnung über das Naturschutzgebiet (NSG) „Stapeler Moor und Umgebung“ gem. § 23 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 16 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) in den Gemeinden Uplengen im Landkreis Leer, Friedeburg im Landkreis Wittmund, Zetel im Landkreis Friesland und der Stadt Westerstede im Landkreis Ammerland, die als Anlage 1-4 beigefügt ist, wird das Einvernehmen erteilt.


Der Beschluss wird unter Abwägung der im öffentlichen Auslegungs- und Beteiligungsverfahren geäußerten Anregungen und Bedenken gefasst.