Sitzung: 26.04.2012 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 8
Vorlage: 0045/2012
Beschluss:
Unter der Vorgabe, Entscheidungsprozesse in Personalangelegenheiten zu beschleunigen und ein ausgewogenes Verhältnis der Zuständigkeiten zwischen den Entscheidungsträgern zu behalten, werden die Zuständigkeiten für Personalentscheidungen wie folgt geregelt:
1. Der Kreistag behält bzw. delegiert seine Befugnisse für Angelegenheiten der
Beamtinnen und Beamten wie folgt:
Entscheidungsträger |
Zuständigkeiten nach der Delegation |
Kreistag |
Beamtinnen und Beamte in den Besoldungsgruppen A 13 (Zweites Einstiegsamt) bis A 16 der Laufbahngruppe 2 (vorher höherer Dienst) |
Kreisausschuss |
Beamtinnen und Beamte in den Besoldungsgruppen A 11 bis A 13 der Laufbahngruppe 2 |
Landrat |
|
2. Der Kreisausschuss behält bzw. delegiert seine Befugnisse für Angelegenheiten der
Tarifbeschäftigten wie folgt:
Entscheidungsträger |
Zuständigkeiten nach der Delegation |
Kreisausschuss |
|
Landrat |
|
3. Für die Delegation von Personalentscheidungen gelten folgende Maßgaben:
Der vom Kreistag beschlossene Stellenplan ist die Grundlage für die Personalwirtschaft und bildet den Rahmen für die auf den Kreisausschuss bzw. Landrat delegierten Befugnisse.
Die Fraktionen und Gruppen aus dem Kreistag haben das Recht, jeweils ein Mitglied zu Vorstellungsgesprächen von einzustellenden Beamtinnen und Beamten ab Besoldungsgruppe A 9 oder von Tarifbeschäftigten ab Entgeltgruppe 9 zu entsenden. Dabei haben die Fraktions- und Gruppenmitglieder ein Mitbestimmungsrecht bei der Auswahlentscheidung, wobei dem Landrat das Letztentscheidungsrecht obliegt.