Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 2, Enthaltungen: 2

Die Höhe der nach § 1 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Wittmund den Fraktionen und Gruppen gezahlten Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung sowie für die Aufwendungen aus einer öffentlichen Darstellung ihrer Auffassungen und Angelegenheiten wird ab 1. Januar 2015 auf 35,00 EUR je Mitglied festgesetzt. Außerdem wird den Fraktionen/Gruppen ein monatlicher Sockelbetrag in Höhe von 100,00 EUR gewährt.