Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 2

Der Abgeltung des Anspruches des Landkreises gegenüber des EWE NETZ GmbH auf Zahlung des Kommunalnachlasses durch die Zahlung eines Einmalbetrages wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, hierüber mit der EWE NETZ GmbH eine Vereinbarung abzuschließen.