Gremium: Sozialausschuss,

Beschluss: Beschlussempfehlung

Abstimmung: Ja: 11

Nach eingehender Diskussion wird entschieden, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen.


Dem Kreisausschuss wird einstimmig empfohlen zu beschließen:


Grundsätzlich soll weiterhin an einer dezentralen Unterbringung der dem Landkreis zugewiesenen Asylbewerber festgehalten werden. Die Verwaltung wird ermächtigt in Einzelfällen im erforderlichen Umfang Wohnungen selbst anzumieten und für eine Nutzung durch Asylbewerber zur Verfügung zu stellen.


Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für die Einrichtung zentraler Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis Wittmund voranzutreiben und zugleich ermächtigt, falls eine dezentrale Unterbringung nicht mehr sichergestellt werden kann, geeignete Objekte auszuwählen, anzumieten und ggf. entsprechend herrichten zu lassen sowie Vereinbarungen mit Trägern der freien Wohlfahrtspflege oder gewerblichen Anbietern über die Bereitstellung von Dienstleistungen im Rahmen einer zentralen Unterbringung (z.B. hauswirtschaftliche Versorgung, Hausmeister- und ggf. Wachdienste, evtl. Shuttleservice, soziale Betreuung) zu treffen.


Die erforderlichen Haushaltsmittel für die zuvor beschriebenen Maßnahmen sind im Haushaltsplan 2015 einzuplanen.