Sitzung: 21.07.2014 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Enthaltungen: 1, Befangen: 1
Vorlage: 0057/2014
Die Jahresrechnung des Landkreises Wittmund für das Haushaltsjahr 2010 wird beschlossen. Dem Landrat wird gemäß § 129 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) uneingeschränkt Entlastung erteilt.