Dem Kreisausschuss und Kreistag wird einstimmig bei 1 Stimmenthaltung empfohlen zu beschließen:


Die Jahresrechnung des Landkreises Wittmund für das Haushaltsjahr 2010 wird beschlossen. Dem Landrat wird gemäß § 129 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) uneingeschränkt Entlastung erteilt.