Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Aufgaben nach dem Hinweisgeberschutzgesetz i.V.m. dem Niedersächsischen Hinweisgebermeldestellengesetz werden mit sofortiger Wirkung an den Fachbereich Rechnungsprüfung des Landkreises Wittmund übertragen. Überdies werden dem Fachbereich Rechnungsprüfung die Aufgaben nach der Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtlinie) übertragen.