Die Aufgaben nach dem
Hinweisgeberschutzgesetz i.V.m. dem Niedersächsischen
Hinweisgebermeldestellengesetz werden mit sofortiger Wirkung an den Fachbereich
Rechnungsprüfung des Landkreises Wittmund übertragen. Überdies werden dem
Fachbereich Rechnungsprüfung die Aufgaben nach der Richtlinie zur
Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung
(Antikorruptionsrichtlinie) übertragen.