Die in den Anlagen 1 bis 3 zu dieser Vorlage beigefügten Benutzungsordnungen (BO) für die Nutzung von Schulräumen, Schulsportplätzen, Schulsporthallen nebst Anlagen werden beschlossen und treten zum 1.4.2024 in Kraft.

 

Die bislang geltende Benutzungsordnung für Schulräume und Sportstätten in der Trägerschaft des Landkreises vom 19.12.1990 wird zum 31.03.2024 aufgehoben.