Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Voraussetzungen des § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes der Kreistagsabgeordneten Frau Kleen-Koopmann im Kreistag liegen vor. Ihr Sitzverlust wird zum 11. März 2024 festgestellt. Herr Zart rückt mit diesem Tag als Ersatzperson nach.