Die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung
von Gebühren und Kostenersatz für Dienst- und Sachleistungen der
Feuerwehrtechnischen Zentrale und der Kreisfeuerwehr des Landkreises Wittmund
außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben wird beschlossen.