Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Beschluss des Kreistages (Vorlage Nr. 0142/2022) vom 08.12.2022 wird aufgehoben und wie folgt neu beschlossen:

 

1.    Die Gründung des ZVEJ soll spätestens zum 1. Juli 2024 und die Übernahme der hoheitlichen Aufgaben spätestens zum 1. Januar 2025 erfolgen.

 

2.    Zur Sicherstellung eines nahtlosen Übergangs der hoheitlichen Aufgaben auf den ZVEJ – spätestens zum 1. Januar 2025 - sollen entsprechende Beschlüsse zur zeitlichen Geltung der kommunalen allgemeinen Vorschiften durch die zukünftigen Verbandsglieder getroffen werden.

 

 

3.    Die Gesellschafter der zukünftigen GVEJ mögen beschließen, dass die Umwandlung der heutigen VEJ GbR zur GVEJ mbH möglichst zeitgleich mit der Gründung des ZVEJ erfolgen soll, mithin spätestens zum 1. Juli 2024.

 

4.       Die VEJ GbR wird beauftragt, Stellenausschreibungen zur Besetzung der ZVEJ-Geschäftsstelle vorzubereiten.