Sitzung: 28.11.2023 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Vorlage: 0123/2023
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss des Kreistages (Vorlage Nr. 0142/2022) vom 08.12.2022 wird
aufgehoben und wie folgt neu beschlossen:
1. Die Gründung des ZVEJ soll spätestens zum 1. Juli 2024 und die
Übernahme der hoheitlichen Aufgaben spätestens zum 1. Januar 2025
erfolgen.
2. Zur Sicherstellung eines nahtlosen Übergangs der hoheitlichen
Aufgaben auf den ZVEJ – spätestens zum 1. Januar 2025 - sollen entsprechende
Beschlüsse zur zeitlichen Geltung der kommunalen allgemeinen Vorschiften durch
die zukünftigen Verbandsglieder getroffen werden.
3. Die Gesellschafter der zukünftigen GVEJ mögen beschließen, dass
die Umwandlung der heutigen VEJ GbR zur GVEJ mbH möglichst zeitgleich mit der
Gründung des ZVEJ erfolgen soll, mithin spätestens zum 1. Juli 2024.
4. Die VEJ GbR wird beauftragt, Stellenausschreibungen zur Besetzung der ZVEJ-Geschäftsstelle vorzubereiten.