Bei einer Enthaltung wird beschlossen dem Kreisausschuss und dem Kreistag zu empfehlen zu beschließen:

 

Die Richtlinien des Landkreises Wittmund über die Gewährung von Leistungen nach § 39 SGB VIII im Rahmen der Vollzeitpflege werden mit Wirkung zum 01.01.2024 in der als Anlage beigefügten Neufassung erlassen. Die hierdurch entstehenden Mehraufwendungen sind im Haushalt 2024 einzuplanen.