Gremium: Haushaltsausschuss,

Beschluss: Beschlussempfehlung

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1


Dem Kreisausschuss wird einstimmig bei 1 Stimmenthaltung empfohlen zu beschließen:


Der Ankauf von Grundstücken zu Zwecken des Naturschutzes aus dem Aufkommen von Ersatzzahlungen wird gemäß § 76 (5) NKomVG auf den Landrat übertragen. Der Kreisausschuss ist über die getätigten Ankäufe zu informieren.