Sitzung: 10.03.2014 Haushaltsausschuss,
Gremium: Haushaltsausschuss,
Beschluss: Beschlussempfehlung
Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1
Vorlage: 0023/2014
Dem Kreisausschuss wird einstimmig bei 1 Stimmenthaltung empfohlen zu beschließen:
Der Ankauf von Grundstücken zu Zwecken des Naturschutzes aus dem Aufkommen von Ersatzzahlungen wird gemäß § 76 (5) NKomVG auf den Landrat übertragen. Der Kreisausschuss ist über die getätigten Ankäufe zu informieren.