Die Jugendförderrichtlinien des Landkreises Wittmund werden in der anliegenden Fassung beschlossen und treten zum 01.01.2024 in Kraft und setzen die bisherigen Jugendförderrichtlinien außer Kraft.
Die Jugendförderrichtlinien des Landkreises Wittmund werden in der anliegenden Fassung beschlossen und treten zum 01.01.2024 in Kraft und setzen die bisherigen Jugendförderrichtlinien außer Kraft.