Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Landkreis Aurich zu beauftragen, die gemeinwirtschaftliche Vergabe der Linien 480 und 490 (alt: 473) im Linienbündel „Städteachse Nord-Ost“ gemäß den vereinbarten Fahrplankonzepten fristgerecht durchzuführen und den Mittelabruf der Förderrichtlinie „Landesbedeutsame Buslinien“ bei der Niedersächsischen Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) zu beantragen.

 

Der Landkreis Wittmund übernimmt die anteilige Finanzierung der Verkehrsleistungen innerhalb seines Kreisgebietes. Die Verwaltung soll hierfür eine entsprechende bilaterale Vereinbarung mit dem Landkreis Aurich für das Linienbündel „Städteachse Nord-Ost“ abschließen.

 

Die anteiligen Kosten für die Verkehrsleistungen sind im Haushalt ab dem Jahr 2025 abzubilden. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandenen Mittel gemäß dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz (NNVG) gemäß §§ 7 ff. NNVG bei Vorhandensein entsprechend auszuschöpfen, um den Haushalt zu entlasten.