Dem Kreisausschuss wird einstimmig empfohlen zu beschließen: 

 

Die Besetzung der Schlichtungsstelle des Jobcenters des Landkreises Wittmund ab dem 01.07.2023 im Hinblick auf das durchzuführende Schlichtungsverfahren gem. § 15 a des Zweiten Sozialgesetzbuches erfolgt durch die Beauftragte für Chancengleichheit und die Controllerin des Jobcenters des Landkreises Wittmund. Diese Regelung wird vorerst für ein Jahr getroffen.