Für die Unterbringung von kreiseigenen
Feuerwehrfahrzeugen in gemeindlichen Feuerwehrhäusern oder in einem Gerätehaus
einer anderen Institution wird in Zukunft, auf Wunsch der Gemeinde bzw. einer
anderen Institution, eine anteilige Miete, zzgl. Nebenkosten, gezahlt.
Die konkreten Kosten werden in jedem Einzelfall
zusammen ausgearbeitet und hierüber eine zu schließende Mietvereinbarung
vorbereitet.
Zur Einplanung der notwendigen Haushaltsmittel
werden die Mietvereinbarung wieder als Beschlussvorlage eingebracht.