Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Für die Unterbringung von kreiseigenen Feuerwehrfahrzeugen in gemeindlichen Feuerwehrhäusern oder in einem Gerätehaus einer anderen Institution wird in Zukunft, auf Wunsch der Gemeinde bzw. einer anderen Institution, eine anteilige Miete, zzgl. Nebenkosten, gezahlt.

 

Die konkreten Kosten werden in jedem Einzelfall zusammen ausgearbeitet und hierüber eine zu schließende Mietvereinbarung vorbereitet.

Zur Einplanung der notwendigen Haushaltsmittel werden die Mietvereinbarung wieder als Beschlussvorlage eingebracht.