Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung erlassen. Das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2022 bis 2026 wird beschlossen.
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung erlassen. Das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2022 bis 2026 wird beschlossen.