Die Verwaltung wird beauftragt, eine Freiwilligenagentur, genannt Ehrenamtsagentur, zu gründen. Entsprechende Fördergelder sind beim Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie zu beantragen. Die Durchführung der Freiwilligenagentur soll anhand des beiliegenden Konzeptes zur Gründung der Freiwilligenagentur im Landkreis Wittmund erfolgen. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt einzuplanen. Des Weiteren ist im Jahre 2024 eine Evaluierung der Freiwilligenagentur durchzuführen.