1) Der Kreistag Wittmund stimmt dem Entwurf
der Satzung (Anlage 1) zur Gründung des „Zweckverbandes Verkehrsregion Ems-Jade
(ZVEJ)“ unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde
sowie einer Abstimmung mit der Finanzverwaltung im Rahmen einer verbindlichen
Auskunft zu.
2) Der Landkreis Wittmund überträgt im
Rahmen der Delegation die dem Landkreis Wittmund als Aufgabenträger zustehende
Tarifsetzungsbefugnis und die Befugnis zum Erlass einer allgemeinen Vorschrift
auf den ZVEJ mit Wirkung spätestens zum 01.01.2024.
3) Die Verwaltung des Landkreises Wittmund
wird ermächtigt, nach Zustimmung durch die Rechtsaufsichtsbehörde und nach
Zustimmung seiner beabsichtigten Verbandsmitglieder sowie nach Abstimmung mit
der Finanzverwaltung die ZVEJ-Satzung öffentlich bekannt zu geben, so dass die
Satzung spätestens bis zum 01.01.2024 in Kraft tritt. Dies setzt voraus, dass
sämtliche vorgesehene Verbandsmitglieder die Verbandsordnung zuvor im gleichen
Wortlaut beschlossen haben.
4) Der Kreistag Wittmund stimmt dem Entwurf
zur Gründung der „Gesellschaft Verkehrsregion Ems Jade“ (Anlage 2) zu und wirkt
darauf hin, eine Gesellschafterversammlung abzuhalten, in der die Gründung der
GVEJ beschlossen wird (Gründungsgesellschafterversammlung), soweit die
Voraussetzungen zur Gründung des Zweckverbandes entsprechend dieser
Beschlussfassung zu Ziffer 1 gegeben sind.