Dem Kreisausschuss und dem Kreistag wird einstimmig empfohlen zu beschließen:

 

Die anliegende Satzung des Landkreises Wittmund über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen wird in der vorgelegten Fassung mit Wirkung vom 01.01.2023 beschlossen.