Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Volkshochschule/Musikschule der Landkreise Friesland und Wittmund gGmbH wird

  • im Geschäftszweig „Volkshochschule“ mit der Wahrnehmung des gesetzlichen Auftrages zur Weiterbildung nach dem Niedersächsischen Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung (NEBG) und

  • im Geschäftszweig „Musikschule“ gemäß Richtlinien und Vorgaben des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) mit der Durchführung von Angeboten der musikalischen Bildung

betraut.


Die Verwaltung wird beauftragt, den Betrauungsakt in der beiliegenden Fassung abzuschließen.