Die Volkshochschule/Musikschule der Landkreise Friesland und Wittmund gGmbH wird
im Geschäftszweig „Volkshochschule“ mit der Wahrnehmung des gesetzlichen Auftrages zur Weiterbildung nach dem Niedersächsischen Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung (NEBG) und
im Geschäftszweig „Musikschule“ gemäß Richtlinien und Vorgaben des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) mit der Durchführung von Angeboten der musikalischen Bildung
betraut.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Betrauungsakt in der beiliegenden Fassung abzuschließen.