Sitzung: 29.09.2022 Haushaltsausschuss
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Vorlage: 0112/2022
Dem Landrat wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG für das Haushaltsjahr 2017 uneingeschränkt Entlastung erteilt.