Entsprechend dem Vorschlag der Niedersächsische Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr (NLStBV) wird die Prioritätenlisten für die
Sanierungsmaßnahmen an Kreisstraßen wie folgt fortgeschrieben:
Priorität |
Kreis-straße |
Streckenabschnitt |
Vollausbau / Deckenmaßnahme |
Förder-fähig NGVFG |
Baulänge in km |
1 |
53 |
Willmsfeld – Neuschoo - Blomberg |
Vollausbau |
Ja |
6,792 |
2 |
14 |
Margens – Werdum |
Vollausbau |
Ja |
4,536 |
3 |
31 |
Reepsholt – Dose - Kreisgrenze Friesland |
Vollausbau |
Ja |
5,576 |
4 |
54 |
L 8 – Dunum - Burhafe |
Vollausbau |
Ja |
6,730 |
5 |
12 |
L 6 – Altharlingersiel – K 14 |
Deckenmaßnahme |
Nein |
3,770 |
6 |
13 |
L 6 – Seriem – K 14 |
Deckenmaßnahme |
Nein |
4,631 |
Der Zeitrahmen für die Durchführung der o.a. Maßnahmen bestimmt sich
nach der jährlichen Haushaltslage des Landkreises. Maßnahmen, für die das Land
Fördermittel in Aussicht stellt, werden vorgezogen. Ggf. könnten Maßnahmen auch
in mehreren Bauabschnitten ausgeführt werden.
Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten ist jährlich ein gesondertes
Budget für Profilierungs- und Splittzugarbeiten an Kreisstraßen
bereitzustellen. Das Budget sollte mindestens 550.000 EUR jährlich betragen.
Die Mittel sind wirtschaftlich entsprechend dem Grad der Straßenschäden
einzusetzen.
Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten ist jährlich ein gesondertes Budget
für Sanierungs- und Profilierungsarbeiten an Kreisstraßen-Radwegen
bereitzustellen. Das Budget sollte mindestens 140.000 EUR jährlich betragen.
Die Mittel sind wirtschaftlich entsprechend dem Grad der Schäden einzusetzen.
Radwegsanierungen, die mit einer Kreisstraßen-Sanierung entsprechend der
vorgenannten Prioritätenliste zeitlich zusammenfallen, sind gemeinsam
umzusetzen.