Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Entsprechend dem Vorschlag der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) wird die Prioritätenlisten für die Sanierungsmaßnahmen an Kreisstraßen wie folgt fortgeschrieben:

 

Priorität

Kreis-straße

Streckenabschnitt

Vollausbau / Deckenmaßnahme

Förder-fähig

NGVFG

Baulänge

in km

1

53

Willmsfeld – Neuschoo - Blomberg

Vollausbau

Ja

6,792

2

14

Margens – Werdum

Vollausbau

Ja

4,536

3

31

Reepsholt – Dose - Kreisgrenze Friesland

Vollausbau

Ja

5,576

4

54

L 8 – Dunum - Burhafe

Vollausbau

Ja

6,730

5

12

L 6 – Altharlingersiel – K 14

Deckenmaßnahme

Nein

3,770

6

13

L 6 – Seriem – K 14

Deckenmaßnahme

Nein

4,631

 

Der Zeitrahmen für die Durchführung der o.a. Maßnahmen bestimmt sich nach der jährlichen Haushaltslage des Landkreises. Maßnahmen, für die das Land Fördermittel in Aussicht stellt, werden vorgezogen. Ggf. könnten Maßnahmen auch in mehreren Bauabschnitten ausgeführt werden.

 

Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten ist jährlich ein gesondertes Budget für Profilierungs- und Splittzugarbeiten an Kreisstraßen bereitzustellen. Das Budget sollte mindestens 550.000 EUR jährlich betragen. Die Mittel sind wirtschaftlich entsprechend dem Grad der Straßenschäden einzusetzen.

 

Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten ist jährlich ein gesondertes Budget für Sanierungs- und Profilierungsarbeiten an Kreisstraßen-Radwegen bereitzustellen. Das Budget sollte mindestens 140.000 EUR jährlich betragen. Die Mittel sind wirtschaftlich entsprechend dem Grad der Schäden einzusetzen. Radwegsanierungen, die mit einer Kreisstraßen-Sanierung entsprechend der vorgenannten Prioritätenliste zeitlich zusammenfallen, sind gemeinsam umzusetzen.