Beschluss: einstimmig beschlossen

Der beigefügte öffentliche Betrauungsakt wird beschlossen. Der Landkreis Wittmund betraut die Rettungsdienst Wittmund gGmbH mit der Erbringung von Dienstleistungen, die von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse sind, im Wege eines öffentlichen Auftrages (Betrauungsakt).

 

Die besonderen Inhalte und Kriterien für die Übernahme von Bürgschaften an Unternehmen mit Gemeinwohlverpflichtungen – entwickelt aus dem „Almunia-Paket“ – sind künftig zu beachten.

 

Ferner wird beschlossen, dass öffentliche (kommunale) Mittel nach EU-Wettbewerbsrecht nur in dem Umfang an die Rettungsdienst Wittmund gGmbH fließen dürfen, wie die Gemeinwohlverpflichtung des Landkreises Wittmund (Betrauungsakt) infolge des öffentlichen Auftrages reicht.

 

Der Betrauungsakt gilt ab dem Zeitpunkt der Beschlussfassung.